Insbesondere die zuletzt zitierten Gutachten zeigen, dass den Gutachtern durchaus bekannt war, dass die Beweglichkeit der Halswirbelsäule in gewissen Augenblicken besser war, als es der Beschwerdegegner angab. Trotzdem attestierten sie ihm eine Arbeitsunfähigkeit schwankend zwischen 50% und 100%. Wenn aber die Ärzte wussten, dass die Beweglichkeit der Halswirbelsäule in un- 9