der Beschwerdegegner als Chef lieber befohlen als selbst gearbeitet. Während der Kochzeit habe er aber in der Küche gearbeitet. Nachdem das Nachtessen serviert worden sei, habe C. bis zur Polizeistunde am Buffet oder im Service geholfen. Dies sei regelmässig vorgekommen. Der Unfall habe sich beim Beschwerdegegner insofern bemerkbar gemacht, als dieser plötzlich die Küche verlassen habe und sich ins Restaurant begeben habe, wo er sich mit Stammgästen unterhalten habe und dabei das Essen habe anbrennen lassen. Wenn C. direkt von seinem Zimmer in die Küche gekommen sei, habe er sich des Öftern beklagt, dass sein Kopf „kaputt“ sei.