Täuschung im Sinne des Gesetzes ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, bei einem anderen eine von der Wirklichkeit abweichende Vorstellung hervorzurufen, sei es durch Mittel der Sprache, durch Gesten oder durch konkludentes Verhalten (Trechsel, Schweizerisches Strafgesetzbuch, Kurzkommentar, 2. Aufl., Zürich 1997, N 2 zu Art. 146 StGB).