D. Mit Verfügung vom 31. Juli 2003, mitgeteilt am 4. August 2003, stellte die Staatsanwaltschaft Graubünden die Strafuntersuchung gegen C. ein. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, neun verschiedene Fachärzte und Gutachter hätten übereinstimmend attestiert, C. leide an ein Distorsionstrauma der Halswirbelsäule und die damit zusammenhängenden Krankheitssymtome. Aufgrund dieser Befunde sei die Arbeitsunfähigkeit jeweils ärztlich festgesetzt worden.