Das durch Dr. med. N., Leitender Arzt Ergonomie/Eingliederung, unterzeichnete Gutachten kommt zum Schluss, dass dem Angeschuldigten aufgrund seines Schwindelgefühls und Kopfschmerzen beziehungsweise der Funktionseinschränkungen der rechten Hand infolge der Schmerzausstrahlung von der Halswirbelsäule die Arbeit als Chefkoch nicht zugemutet werden könne. Auch Dr. med. O., Innere Medizin FMH, der C. unter anderem am 26. Oktober 1999 untersuchte, bestätigt die bekannte Diagnose. Aufgrund der festgestellten Beschwerden wurde durch die behandelnden Ärzte die Arbeitsunfähigkeit von C. jeweils zwischen 50% und 100% festgesetzt. 3