Innere Medizin FMH, stellte gemäss Bericht vom 2. Februar 1999 die bekannten Defizite fest. Wiederum im Auftrag der Versicherungsgesellschaft A. wurde dann am 26./27. April 1999 durch die Rehaklinik M. eine Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit von C. vorgenommen. Das durch Dr. med. N., Leitender Arzt Ergonomie/Eingliederung, unterzeichnete Gutachten kommt zum Schluss, dass dem Angeschuldigten aufgrund seines Schwindelgefühls und Kopfschmerzen beziehungsweise der Funktionseinschränkungen der rechten Hand infolge der Schmerzausstrahlung von der Halswirbelsäule die Arbeit als Chefkoch nicht zugemutet werden könne.