Diese Diagnose wurde am 7. Mai 1997 von Dr. med. E., Spezialarzt FMG für Neurologie, beziehungsweise am 28. Mai 1997 von Dr. med. F., FMH für Innere Medizin, bestätigt; zusätzlich stellten diese Ärzte postcommotionelle Beschwerden mit Schwindelsymptomen, orthostatischem Trümmel, Hirnleistungsschwäche, posttraumatischen migräneformen Kopfschmerzen sowie eine depressive Verstimmung fest. In den Berichten vom 4. und 10. Juli 1997 äusserten Dr. med. D. beziehungsweise Dr. med. F., bei welchem C. in der Folge regelmässig zur Kontrolle erschien, den Verdacht, das bei letzterem ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule besteht. Im Auftrag der Versicherungsgesellschaft A. wurde C. zwi-