A. C. war am 9. April 1997 an einem Verkehrsunfall beteiligt, bei welchem ein vortrittsbelasteter Personenwagen mit der linken Seite seines Fahrzeuges kollidierte. Aufgrund dieses Unfalles wurde C. zwischen dem 9. und 10. April sowie 15. und 18. April 1997 in der Klinik Gut, St. Moritz, hospitalisiert. Der behandelnde Arzt, Dr. med. D., diagnostizierte eine Hüftkontusion links, eine Gehirnerschütterung sowie eine Weichteil-Kontusion der rechten Gesichtshälfte. Diese Diagnose wurde am 7. Mai 1997 von Dr. med. E., Spezialarzt FMG für Neurologie, beziehungsweise am 28. Mai 1997 von Dr. med. F., FMH für Innere Medizin, bestätigt;