315 StGB und Annahme von Geschenken gemäss alt Art. 316 StGB aufzuheben, worauf am 18. September 2001 eine Strafuntersuchung gegen diesen eröffnet wurde. Mit vom ausserordentlichen Staatsanwalt genehmigter Verfügung vom 1. Juli 2002 stellte der ausserordentliche Untersuchungsrichter die Strafuntersuchung gegen X. wieder ein; die Verfahrenskosten von insgesamt Fr. 23'175.15 wurden hingegen dem Angeschuldigten auferlegt.