Im Rahmen dieses Verfahrens wurden anlässlich einer im Mai 2000 durchgeführten Hausdurchsuchung Dokumente gefunden, aus welchen sich ergab, dass A. zum Jahreswechsel 1997/98 unter anderem für X. und dessen Partnerin mehrere Übernachtungen und Essen im „Hotel B.“ in C. bezahlt hatte. Im Laufe der Untersuchung traten weitere Vorteilsgewährungen seitens A. und von diesem beherrschter Gesellschaften zu Gunsten von X. zutage.