Die Kantonspolizei fertigte sodann am 18. Februar 2003 einen ausführlichen Polizeirapport an und holte am 21. März 2003 Arztberichte über das verletzte Mädchen und über A. ein. Auf Grund der gesammelten Akten eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden am 30. Mai 2003 eine Strafuntersuchung, welche nach dem am 30. Juni 2003 erfolgten Rückzug des Strafantrags durch die angefochtene Verfügung wieder eingestellt werden konnte.