und somit nicht darüber informiert gewesen sei, dass überhaupt eine Strafuntersuchung eröffnet worden sei. Rechtsanwalt Suenderhauf habe zudem in seinem Schreiben vom 8. Mai 2003 an die Versicherung erwähnt, es sei bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht einmal ein Polizeirapport erstellt worden. Mit dieser Sachdarstellung irrt sich der Beschwerdeführer. Bereits am Unfalltag wurde von der Kantonspolizei der Vater der Geschädigten einvernommen, der bei dieser Gelegenheit auch Strafantrag stellte. Die Polizei erstellte sodann auf der Unfallstelle zahlreiche Fotografien, welche am 21. Februar 2003 zu einer Fotodokumentation zusammengestellt wurden.