Am 30. Mai 2003 eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden gegen A. eine Strafuntersuchung. Mit Schreiben vom 30. Juni 2003 teilte Rechtsanwalt Christoph Suenderhauf der Staatsanwaltschaft mit, nachdem der Schadenverursacher die Verantwortung für den Unfall vollumfänglich übernommen habe, ziehe er namens des Vaters der verunfalllten B. den am 15. Februar von diesem gestellten Strafantrag zurück.