A. Am 15. Februar 2003 ereignete sich auf der Heimberg-Piste im Skigebiet C. ein Skiunfall. Der talwärts fahrende A. fuhr dabei in die zehnjährige Snowboarderin B., welche in Begleitung ihres Vaters langsam quer über die Piste fuhr. Er macht geltend, er habe die unter ihm fahrenden Alpinsportler erst erkennen können, als er über eine leichte Kuppe gefahren sei. B. zog sich beim Zusammenstoss eine tiefe Schnittverletzung im Gesicht zu. Ihr Vater, D., stellte noch am Unfalltag Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung. Am 30. Mai 2003 eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden gegen A. eine Strafuntersuchung.