Hinzu kommt, dass nach der Einschätzung des Experten die tageszeitliche Erwärmung die Lawinensituation nur geringfügig beeinflusst haben dürfte. Dann aber verbietet sich ohnehin die Annahme, dass die todbringende 19 Lawine mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausgelöst worden wäre, wenn die Gruppe etwas früher am Unfallort eingetroffen wäre. Aus all diesen Gründen ist nicht zu beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft Graubünden die gegen Y. wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eröffnete Strafuntersuchung wieder eingestellt hat.