Es steht also nicht mit genügender Wahrscheinlichkeit fest, dass X. durch rechtzeitiges Lösen der Fangriemen den Unfall überlebt hätte. Gleiches gälte bezüglich der beiden anderen Opfer, falls die an ihren Skis montierten Bindungen, was freilich von keiner Seite behauptet wird, ebenfalls mit Fangriemen und nicht mit Stoppern ausgerüstet gewesen sein sollten. – Durch nichts zu erhärten ist schliesslich die weitere Behauptung, dass Y. seine Gäste durch die Tour auf den Piz Vallatscha überfordert habe und dass es dadurch zu nicht mehr zu vertretenden Verzögerungen gekommen sei.