Y. hätte X. am letzten Halteort darauf hinweisen müssen, die Fangriemen seiner Skis zu lösen, um bei einer allfälligen Verschüttung weniger stark in die Tiefe gezogen zu werden. Da der Bergführer wegen des Fehlens zusätzlicher Warnhinweise, welche die im Lawinenbulletin enthaltene Warnung offensichtlich hätten werden lassen, nicht unmittelbar mit dem Niedergang einer Lawine rechnen musste, bestand für eine derartige Anordnung keine Veranlassung. Angesichts der Grösse der Sekundärlawine sowie des Umstandes, dass die von ihr erfassten Gäste in eine Mulde befördert wurden, wo sich der Schnee wegen der Stauwirkung bis zu 5 m hoch auftürmte, muss ohnehin darin und nicht in der Ankerwirkung