Wäre dem tatsächlich so gewesen, was allerdings kaum jemand tun dürfte, der für eine ganze Woche einen Bergführer engagiert, hätten sie mit Sicherheit von Anfang an ausdrücklich nach der Gefahrenstufe gefragt und dann die entsprechende Konsequenz gezogen. Die Beschwerdeführerinnen scheinen all dies im Grunde denn auch gar nicht in Zweifel ziehen zu wollen.