Auf die einzelnen Vorsichtsmassnahmen, welche Y. unterwegs bis kurz vor dem Unfall getroffenen hat (Art der kleinräumigen Spuranlage, Anordnungen zur Gangart und zur Fahrweise), braucht an sich nicht näher eingegangen zu werden, kam es doch weder beim Aufstieg (insbesondere in Gipfelnähe im Bereich des Südwestgrades) noch im oberen Teil der dort durch Geländeabschnitte mit kritischer Ausrichtung führenden Abfahrt zum Abgang eines Schneebrettes. Festzuhalten ist immerhin, dass das, was er tatsächlich vorgekehrt hat, von Umsicht und vom Bestreben zeugt, die Gefahr einer Lawinenauslösung möglichst gering zu halten.