So ist etwa die auf der Übersichtsfoto der Polizei klar ersichtliche Lawine in der Südwestflanke des Piz d’Astras erwiesenermassen erst nach dem hier zu beurteilenden Unfall niedergegangen, während die kleineren Schneebretter in der Nähe der Unglücksstelle, von denen nicht bekannt ist, wann sie ausgelöst wurden, nicht frühzeitig genug erkennbar waren und deshalb ohnehin nicht als Warnzeichen hätten dienen können. Der Bergführer musste die Verhältnisse also nicht als derart gefährlich einstufen, dass er verpflichtet gewesen wäre, von der Abfahrt ins Vallatscha d’Astras abzusehen und die Tour noch vor oder spätestens auf dem Gipfel abzubrechen, um entlang der Aufstiegsspur