Auffälligkeiten der geschilderten Art waren dabei offenbar nicht auszumachen. So ist etwa die auf der Übersichtsfoto der Polizei klar ersichtliche Lawine in der Südwestflanke des Piz d’Astras erwiesenermassen erst nach dem hier zu beurteilenden Unfall niedergegangen, während die kleineren Schneebretter in der Nähe der Unglücksstelle, von denen nicht bekannt ist, wann sie ausgelöst wurden, nicht frühzeitig genug erkennbar waren und deshalb ohnehin nicht als Warnzeichen hätten dienen können.