Dass trotz dieser Fähigkeiten bei der für den Unfalltag angegebenen Gefahrenlage – gemäss Lawinenbulletin befanden sich die Gefahrenstellen vor allem an Steilhängen der Expositionen Südwest über Nord bis Südost oberhalb von rund 2200 Metern; zudem wurde darauf hingewiesen, dass die relativ frischen und teilweise erheblichen Neuschneemengen der letzten Tage durch Einzelpersonen ausgelöst werden könnten – eine Reduzierung des Risikos auf ein vertretbares Mass auf den genannten Routen selbst dann von vornherein gar nicht möglich gewesen sei, wenn Y. höchste Aufmerksamkeit und umfassende Sorgfalt walten liess, lässt sich wiederum nicht belegen.