Er muss sich deshalb gefallen lassen, dass an sein Beurteilungsvermögen und an seine Umsicht hohe Anforderungen gestellt werden (vgl. BGE 98 IV 177). Als Massstab für die Sorgfalt, die er auf der verhängnisvollen Skitour zu beachten hatte, sind die Verhaltensregeln heranzuziehen, die sich aus dem Lawinenbulletin des Eidgenössischen Instituts für Schnee- und Lawinenforschung SLF Davos in Verbindung mit der hierzu erlassenen Interpretationshilfe ergeben (vgl. BGE 118 IV 133 f.).