– Bislang nicht einvernommen wurde offenbar der Ehemann der beim Lawinenunglück ums Leben gekommenen W.. Die Beschwerdeführerinnen möchten, dass dies nachgeholt wird, versuchen aber gar nicht erst darzutun, in welcher Richtung durch eine solche Befragung zusätzliche Aufschlüsse gewonnen werden sollen. Angesichts des Zeitablaufs (der Unfall liegt bereits zwei Jahre zurück), des Vorliegens eines ausführlichen Gutachtens sowie des Umstandes, dass sich ausser dem Bergführer insgesamt fünf seiner Gäste als Zeugen einlässlich zum Geschehen geäussert haben, ist denn auch nicht zu erwarten, dass die Vernehmung eines weiteren Mitglieds der Touren-