Seine Beobachtungen sind damit hinlänglich dokumentiert, so dass diesbezüglich kein Bedarf für weitere Abklärungen besteht, zumal Anhaltspunkte fehlen, er könnte gegenüber der Polizei andere Angaben gemacht haben als vor dem Rechtshilferichter. – Bislang nicht einvernommen wurde offenbar der Ehemann der beim Lawinenunglück ums Leben gekommenen W.. Die Beschwerdeführerinnen möchten, dass dies nachgeholt wird, versuchen aber gar nicht erst darzutun, in welcher Richtung durch eine solche Befragung zusätzliche Aufschlüsse gewonnen werden sollen.