Die Tatsache, dass im Polizeirapport lediglich die Protokolle über die vom Untersuchungsrichter am Tag nach dem Unglück auf dem Polizeiposten Zernez getätigten Einvernahmen aufscheinen, bedeutet, dass die Polizei selber keine förmlichen Befragungen vorgenommen hat, andernfalls wären die entsprechenden Dokumente mit Sicherheit in die der Staatsanwaltschaft übermittelten Akten integriert worden. Der zuständige Sachbearbeiter begnügte sich offenkundig mit der formfreien Einholung der nötigen Auskünfte, die ihn in die Lage versetzen sollten, eine vorläufige Schilderung des Tourenverlaufs und des Unfallherganges machen zu können.