lizei, so sie überhaupt schriftlich festgehalten worden seien, noch beschafft werden sollten. Die Tatsache, dass im Polizeirapport lediglich die Protokolle über die vom Untersuchungsrichter am Tag nach dem Unglück auf dem Polizeiposten Zernez getätigten Einvernahmen aufscheinen, bedeutet, dass die Polizei selber keine förmlichen Befragungen vorgenommen hat, andernfalls wären die entsprechenden Dokumente mit Sicherheit in die der Staatsanwaltschaft übermittelten Akten integriert worden.