B. Am 14. März 2002 eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden zur Abklärung der näheren Umstände dieses tödlichen Lawinenunfalls eine Strafuntersuchung, welche ab dem 4. April 2003 gegen den Bergführer Y. wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung weitergeführt wurde. Mit der Sache betraut war das Untersuchungsrichteramt Samedan. Im Verlaufe des Verfahrens holte der Untersuchungsrichter beim Eidgenössischen Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF Davos ein Gutachten ein, welches von Dr. T. ausgearbeitet und am 9. September 2002 der den Auftrag erteilenden Behörde abgeliefert wurde.