{"Signatur": "GR_KG_005", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2004-01-28", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_KG_005_BK-2003-33_2004-01-28.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/BK_2003_33_ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd6097618072433ce56a2301dbf362429b60ac0243ebcf2f2b40e86d9ffb2a393a98aaaedc1bc0425c099a9488a18062b80f8de?path=ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd6097618072433ce56a2301dbf362429b60ac0243ebcf2f2b40e86d9ffb2a393a98aaaedc1bc0425c099a9488a18062b80f8de&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BK_2003_33", "Checksum": "ce560aa831338596b4ef20a5b56baac3"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BK 2003 33"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht II. Strafkammer 28.01.2004 BK 2003 33"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera penale II 28.01.2004 BK 2003 33"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht II. 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Von deren Endstation gelangte die Gruppe in geschlossener\nFormation über die Fuorcla Funt. da S-charl und das Valbella in nordwestlicher\nRichtung in den eigentlichen (mit Spitzkehren zu bewältigenden) Aufstiegsbereich\ndes Südhangs. Von hieran wurden Entlastungsabstände von rund 50 Metern eingehalten. Den Gipfelhang schliesslich umging die Gruppe zu Fuss über die angrenzenden Felsen. Gegen Mittag wurde das Ziel erreicht. Während der anschliessenden Rast kam unter der Leitung eines deutschen Bergführers eine weitere\nGruppe auf dem Gipfel an. Die beiden Bergführer entschlossen sich für die Abfahrt\nins Vallatscha d’Astras, die vorerst in nördlicher Richtung verläuft und dann in einem Bogen auf die Ostseite des Felsmassivs führt. Wegen Schneeverfrachtungen\nin Mulden erachteten sie es dabei als angezeigt, die Spur möglichst in flache Zonen zu legen und Steilhänge bzw. steilere Hangabschnitte zu meiden; ausserdem\nsollten Passagen ausgenützt werden, in deren Bereich der Wind den Neuschnee\n4\n\netwas weggeblasen hatte. Die Gruppe mit dem deutschen Bergführer fuhr dann\nals erste zu Tal.\n\nEtwas später brach auch Y. mit seinen Leuten auf. Im steilen Gipfelbereich\nstiegen sie ein Stück weit zu Fuss ab. Für die anschliessende Abfahrt bestimmte\nder Bergführer jeweils den Korridor, der nicht verlassen werden durfte; überdies\nlegte er laufend fest, bis zu welchen Punkten durchgefahren bzw. wo wieder angehalten werden sollte. Ausserdem verlangte er die Einhaltung grosser Abstände,\nsoweit er bestimmte Abschnitte nicht sogar einzeln befahren liess. Nachdem die\nGruppe in der beschriebenen Art und Weise den oberen Bereich der Abfahrt bewältigt und dabei (nunmehr Richtung Süden haltend) bereits einen Teil der nach\nOsten exponierten Hänge passiert hatte, besammelte sie sich auf einer Höhe von\nungefähr 2600 Metern über Meer neu. Von hier an führten die Spuren der unter\nder Leitung des deutschen Bergführers vorausgefahrenen Gruppe leicht abwärts\nund immer noch in südlicher Richtung über einen eher flachen (nur ungefähr 15°\ngeneigten) terrassenartigen Geländeabschnitt, auf dem sich praktisch kein Neuschnee befand. Der darüber liegende, nach Osten ausgerichtete Hang ist anfänglich rund 30°, oben bei den Felsen aber gegen 40° steil; ähnlich abschüssig ist der\nHang unterhalb der die Traverse begrenzenden Kante. Y. entschied sich für den\ngleichen Weg, den bereits der deutsche Bergführer gewählt hatte. Er fuhr als erster los, um den nächsten Halteplatz zu bestimmen, während ihm die einzelnen\nGruppenmitglieder in der vorgegebenen Spur sowie den verlangten Abständen\nfolgen sollten. Nach der Querung hielt der Bergführer an, um die herannahenden\nTourenfahrer zu beobachten. In diesem Augenblick brach knapp unterhalb der beschriebenen Geländekante ein Schneebrett los. Sekunden später löste sich in den\nFelsen auf ungefähr 2740 Metern über Meer eine ungefähr 130 Meter breite, sich\nin der Folge noch weiter ausdehnende Sekundärlawine. Y. und vier seiner Gäste\nwurden von ihr erfasst und rund 140 bzw. 100 Meter über den unterhalb von ihnen\nliegenden steilen Bereich in die dortige Mulde mitgerissen. Der mit einem ABS-\nRucksack ausgerüstete Bergführer hatte noch rechtzeitig den Mechanismus seines Rettungsballons betätigt.\n\nWährend Y. unverletzt an der Oberfläche des Lawinenkegels zum Stillstand\nkam und unverzüglich die Rettung einleiten konnte, wurden X. 220 cm, W. 210\ncm, V. 180 cm und U. 160 cm tief verschüttet. Alle vier wurden rasch geortet und\ninnert ungefähr vierzig Minuten soweit freigeschaufelt, dass mit der Reanimation\nbegonnen werden konnte. Bei X. blieb dies ohne Erfolg; der Notfallarzt musste bei\n5\n\nihm noch am Unfallort den Tod feststellen. V. und W. wurden in bewusstlosem\nZustand nach Chur ins Kantonsspital bzw. nach Zürich ins Universitätsspital geflogen. Die beiden Opfer konnten jedoch nicht mehr gerettet werden; am Nachmittag des 6. März 2002 wurde bei ihnen der Tod festgestellt. U. war demgegenüber\nschon kurz nach der Bergung ansprechbar. Sie wurde leicht unterkühlt, aber unverletzt nach Samedan ins Kreisspital Oberengadin geflogen; am Tag darauf\nwurde sie dort wieder entlassen.\n\nB. Am 14. März 2002 eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden zur\nAbklärung der näheren Umstände dieses tödlichen Lawinenunfalls eine Strafuntersuchung, welche ab dem 4. April 2003 gegen den Bergführer Y. wegen des\nVerdachts der fahrlässigen Tötung weitergeführt wurde. Mit der Sache betraut war\ndas Untersuchungsrichteramt Samedan. Im Verlaufe des Verfahrens holte der Untersuchungsrichter beim Eidgenössischen Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF Davos ein Gutachten ein, welches von Dr. T. ausgearbeitet und am\n9. September 2002 der den Auftrag erteilenden Behörde abgeliefert wurde.\n\nMit Verfügung vom 7. Juli 2003, mitgeteilt am 15. Juli 2003, die vom zuständigen Staatsanwalt genehmigt wurde, stellte der Untersuchungsrichter die Strafuntersuchung ein, wobei die Verfahrenskosten auf die Staatskasse genommen\nwurden.\n\n"}