Erst in seiner Einsprache gegen das Strafmandat des Kreispräsidenten Maienfeld vom 25. Februar 2003 führte der Beschwerdeführer aus, keine Werbung betrieben zu haben, sondern lediglich mit dem Gedanken gespielt zu haben, das Spiel zu empfehlen. Der Beschwerdeführer gab auf diesbezügliches Befragen durch den Bezirksgerichtspräsidenten zu Protokoll, er habe die Aussage, dass er das Spiel weiter empfohlen habe, gemacht, weil er von der einvernehmenden Kantonspolizistin mehrmals gefragt worden sei. Damit sie Ruhe gebe, habe er die zwei erwähnten Namen angegeben.