und hätten nicht teilgenommen. Am Schluss der Einvernahme fügte der Beschwerdeführer noch bei, dass er froh sei, dass die ganze Sache aufgeflogen sei und er nicht noch mehr Geld verloren habe. Er bestätigte ferner, dass seine Aussagen der Wahrheit entsprächen und das Protokoll richtig abgefasst sei. Auf die Aufforderung des Kreispräsidenten Maienfeld sich zum Vorhalt, gegen das Lotteriegesetz verstossen zu haben, vernehmen zu lassen, machte der Beschwerdeführer schriftlich lediglich geltend, an einem legalen Spiel teilgenommen zu haben (Kreisamt act. 7).