b) Anlässlich der Einvernahme durch die Kantonspolizei Graubünden vom 17. Januar 2003 erklärte der Beschwerdeführer auf den Vorhalt, ob er nach der Unterzeichnung des Teilnahme-Antrages das Schneeballsystem weiterempfohlen und/oder weitere Spieler angeworben habe, dass ihm A. gesagt habe, dass er das System noch einigen Personen weiterempfehlen müsse. Je mehr Personen er anwerben könne, desto besser sei dies. Er habe B. aus D. und C. aus E. gefragt, ob sie auch an diesem System mitmachen wollen. Die beiden hätten ihn nur ausgelacht 8