C. Gegen das Strafmandat erhob X. am 25. Februar 2003 Einsprache. Nach Ergänzung der Strafuntersuchung stellte der Bezirksgerichtspräsident Landquart mit Verfügung vom 20. Juni 2003, mitgeteilt am 27. Juni 2003, die Strafuntersuchung gegen X. wegen Verstosses gegen das Lotteriegesetz ein.