Die angefochtene Verfügung ist daher aufzuheben und die Sache zur Neuentscheidung an die Staatsanwaltschaft zurückweisen. Diese wird neu zu beurteilen haben, ob aufgrund der Vorwürfe des Beschwerdeführers eine Straf-unter- suchung gegen Y. und Z. zu eröffnen ist oder aber eine Ablehnung gerechtfertigt scheint. Dabei wird sie sich im Falle einer Ablehnung mit den dargelegten Punkten auseinandersetzen müssen und ihren Entscheid im Sinne der vorstehenden Erwägungen sorgfältig und nachvollziehbar zu begründen haben.