Auch dieser Strafklage legte X. verschiedene Akten bei, die seine Vorwürfe erhärten sollen. Unter den eingereichten Akten befinden sich Fotos, aufgrund derer, sofern sie zutreffen, zumindest die Frage zu stellen ist, ob sämtliche Tatbestände von vornherein ausser Betracht fallen oder aber Anhaltspunkte für das Vorliegen eines oder mehrerer Delikte gegeben sind. Die Strafklagen von X. enthalten mithin konkrete Vorwürfe. Mit diesen hat sich die Staatsanwaltschaft auseinanderzusetzen.