Dabei bestritt er, dass er über die Distanz von 1000 Metern mit einem Abstand von drei Metern hinter dem Polizeifahrzeug hergefahren sei. Ferner ersuchte er in seiner Stellungnahme um die Einvernahme des italienischen Staatsangehörigen C., der nach seinen Angaben während des betreffenden Vorfalls hinter ihm gefahren sei, weiter südlich auf ihn gewartet und sich als Zeuge offeriert habe. Nach einer polizeilichen Abklärung vom 17. Dezember 2002 stellte sich heraus, dass C. in A., wohnt. Laut Aussage der Polizeibeamten, welche die Abklärung vornahmen, habe sich C. am Telefon 3