Er führte aus, dass er tatsächlich auf betreffender Strecke das neutrale Polizeifahrzeug überholen wollte, dieses Vorhaben ihm aber misslungen sei. Deshalb sei er infolge des Abbruchs seines Überholmanövers etwa 10 Meter hinter dem Polizeiwagen wieder eingebogen und habe anschliessend den Abstand langsam auf ungefähr 25 Meter vergrössert, als er darauf nach geschätzten 200 Metern von den Polizeibeamten hinausgewinkt wurde. Dabei bestritt er, dass er über die Distanz von 1000 Metern mit einem Abstand von drei Metern hinter dem Polizeifahrzeug hergefahren sei.