B. Am 6. September 2002 eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden gegen B. ein Strafverfahren wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln. Anlässlich der Untersuchung gab B. am 9. Oktober eine schriftliche Erklärung bzw. Stellungnahme ab, in welcher er festhielt, dass er den im Verzeigungsrapport festgehaltenen Sachverhalt bestreite, soweit er ihn mit diesem Schreiben nicht anerkenne. Er führte aus, dass er tatsächlich auf betreffender Strecke das neutrale Polizeifahrzeug überholen wollte, dieses Vorhaben ihm aber misslungen sei.