Er sagte, dass er sich zu diesem Vorfall nicht äussern könne, da er nicht auf den Abstand geschaut habe, er aber bei einem Bremsmanöver des vorderen Fahrzeuges sicher zum Anhalten gekommen wäre. Ferner wurde auf dem Pannenstreifen rekonstruiert und auf Fotografien festgehalten, mit welchem Abstand B. dem Polizeifahrzeug nach Meinung der betreffenden Polizeibeamten hinterhergefahren war.