Im zweiten Beweisergänzungsantrag verlangt der Beschwerdeführer die Nachstellung des vom betreffenden Polizisten geschilderten Sachverhaltes, wonach es diesem im Moment, als der Beschwerdeführer auf dem Fahrersitz seines Fahrzeuges sass, den Motor startete und gleichzeitig dabei war, die Türe zu schliessen und rückwärts zu fahren, gelungen sei, die Türe abzufangen und wieder zu öffnen. Unter Verwendung einer Skizze mit den Angaben über die Strassen- und Fahrzeugbreite will der Beschwerdeführer aufzeigen, dass bei halbgeöffneter Fahrertüre keine Person mehr am vom Fahrer aus gesehen linken Strassenrand seitlich von vorne her Richtung Insassenkabine am Wagen