A. Am frühen Morgen des 31. Juli 2002 ereignete sich auf der B. in C. ein Verkehrsunfall, bei welchem das einzig beteiligte Fahrzeug einige Meter unterhalb der Strasse in der angrenzenden, leicht abfallenden Wiese auf der Seite liegend zum Stillstand kam. Bei der Lenkerin des Unfallwagens handelte es sich um die Freundin von A.. Da dieser seine Freundin an betreffendem Datum zu gegebener Zeit bei sich zu Hause erwartete, machte er sich auf die Suche nach ihr und begab sich zu diesem Zweck per Auto von seinem Haus aus in Richtung C., als er schliesslich auf die Unfallstelle traf. Dabei entstand der Verdacht, dass A. selber mit seinem Fahrzeug zum Unfallort gefahren sei.