2. Die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft von insgesamt Fr. 1‘018.-- gehen zu Lasten des Kantons Graubünden. 3. Für das Beschwerdeverfahren werden keine Kosten erhoben. 4. Mitteilung an: __________ Für die Beschwerdekammer des Kantonsgerichts von Graubünden Der Vizepräsident: Der Aktuar ad hoc: