lerhaftes Verhalten bekunde, das geeignet sei, ein Strafverfahren gegen ihn in Gang zu bringen. Damit sei die Kostenüberbindung auf den Angeschuldigten zu Recht erfolgt. Auf die weiteren Ausführungen in den Beschwerdeschriften sowie der Einstellungsverfügung wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung :