B. Die Kosten des Verfahrens der Staatsanwaltschaft von insgesamt Fr. 1'018.-- wurden X. überbunden. In der Begründung der Einstellungsverfügung wurde betreffend die Kostenüberbindung ausgeführt, dass X. mit dem Betrachten von verbotenen pornographischen Bildern und Gewaltdarstellungen Internetanbieter, die solche Bilder strafbaren Inhalts ins Internet stellen, in ihrem Tun bestärkt und finanziell belohnt habe. Dieses Vorgehen widerspreche dem auch im Strafrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben und sei geeignet gewesen, die betreffende Untersuchung in Gang zu setzen. Demzufolge seien die Verfahrenskosten dem Angeschuldigten zu überbinden.