A. Im Rahmen der Aktion Genesis stellte sich heraus, dass sich X. in den Jahren 1998 und 1999 viermal auf die Internetseiten der ausländischen Firma A., welche verbotene pornographische und gewalttätige Darstellungen anbot, eingeloggt und dafür mit seiner Kreditkarte der Firma B. insgesamt Fr. 170.95 bezahlt hatte. Infolgedessen eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden am 9. Mai 2003 eine Strafuntersuchung gegen X. wegen Besitzes von pornographischen und gewalttätigen Darstellungen im Sinne von Art. 197 Ziff. 3bis StGB und Art. 135 Abs.1bis StGB.