Nach den Aussagen der Mitarbeiter übe die X. keine über die blosse Rechnungsstellung hinausgehende Funktion aus, sie trage insbesondere keine Delkredererisiken und nehme keine Finanzierungsfunktionen wahr. Angesichts dieser Sachlage bestehe der begründete Verdacht, dass die Eheleute V. unmittelbar oder mittelbar an der X. beteiligt seien und es sich bei der X. um eine Basisgesellschaft ohne eigene wirtschaftliche Tätigkeit handle. Eine solche Konstruktion stelle aber ein steuerlich nicht 6