In einem Schreiben vom 16. August 2002 an das Untersuchungsrichteramt Chur stellte Fürsprecher Peter Burckhardt, der Rechtsvertreter der oben erwähnten Zeugen Y., Z. und W. fest, es bestehe nach wie vor keine Klarheit darüber, welche Akten beschlagnahmt worden seien. Der Untersuchungsrichter teilte Rechtanwalt Burckhardt am 20. August 2002 mit, er lasse mit Ausnahme der Akten der Gesellschaften „J.“, beziehungsweise „K.“, welche Y. zurückerstattet würden, sämtliche beschlagnahmten Akten versiegeln. Am 29. August 2002 nahm W. Einsicht in die versiegelten Unterlagen.