Die drei Zeugen wurden am 22. Juli 2002 in Chur einvernommen. Alle drei Befragten erklärten sich mit der vereinfachten Ausführung der Rechtshilfe und damit mit der sofortigen Aushändigung der Einvernahmeprotokolle an den Vertreter der Staatsanwaltschaft Mannheim nicht einverstanden. Dieser verpflichtete sich darauf, die anlässlich der Zeugeneinvernahmen gewonnenen Erkenntnisse bis zum Abschluss des Rechtshilfeverfahrens nicht zu verwerten.