Es wurde sodann der Kanton Graubünden als Leitkanton für die Erledigung aller Rechtshilfehandlungen, auch für allfällige weitere Nachtragsersuchen, bezeichnet. Am 28. Mai 2002 erliess der Untersuchungsrichter eine Eintretens- und Zwischenverfügung, durch welche die Befragung der aufgerufenen Zeugen angeordnet und die Teilnahme von Staatsanwalt Rackwitz von der Staatsanwaltschaft Mannheim an den Einvernahmen bewilligt wurde.