gegen die Schlussverfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 21. Mai 2003, in Sachen gegen A. V. und B. V., betreffend Rechtshilfe, hat sich ergeben: A. Die Staatsanwaltschaft Mannheim führt ein Ermittlungsverfahren gegen die Eheleute A. V. und B. V. wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung nach deutschem Recht. A. V. wird beschuldigt, als Generalbevollmächtigter, beziehungsweise bis 31. März 1996 als Geschäftsführer, und B. V. seit 1. April 1996 als Ge- 2